Der Vorwurf: Apple habe ein älteres Mobilfunkpatent verletzt. Als Folge der just vom Landgericht Mannheim verhängten Unterlassungserklärung hat Apple das iPhone 3G, das iPhone 3GS, das iPhone 4 sowie die UMTS-Varianten des iPad aus dem deutschen Onlineshop entfernt. Die Ladenversionen der Geräte sind offenbar nicht betroffen.
Bereits im Dezember erwirkte Motorola vor selbigem Landgericht ein Urteil, das den Verkauf von iPads und iPhones in Deutschland gänzlich stoppen könnte. Die betroffene Patentnummer: 1010336 B1, welches die GPRS-Datenfunkstandards abdeckt. Sollte Motorola das Verkaufsverbot wirklich durchsetzen wollen, bedarf es einer Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 100 Millionen Euro. Apple wiederum könnte dafür Schadensersatz für die durch die Lappen gegangenen Umsätze fordern und hat bereits eine Sicherheitsleistung von zwei Milliarden Euro gefordert.